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Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes

Spende für die First Responder - DANKE

Alt-Kamerad und Vereinsmitglied Karl Hock gestorben

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Einsatz 52
19.03.2025 - 15:12 Uhr
First Responder
Waldaschaff, Ortsgebiet

Einsatz 51
18.03.2025 - 16:51 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 219 WÜ

Einsatz 50
16.03.2025 - 06:22 Uhr
THL 1 - Straße reinigen
BAB 3 km 234 WÜ

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Warnungen DWD
Quelle: www.DWD.de

Bürgerservice - Schon Gewusst...?

Hydrantenschild Warntafel Rettungsgasse

Feuerwehrzufahrt

Aktuelles
Rettungskarte Sirenen Rettungskette-Forst Hausnummern Fragen & Antworten

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Feuerwehrzufahrt

Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.

Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.

Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.

Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.


Spendenkonto
Förderverein d. Freiwiliigen Feuerwehr Waldaschaff e. V.
IBAN: DE41 7955 0000 0000 4433 41
BIC: BYLADEM1ASA
Verwendungszweck: Spende
Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus. Kontakt --> Kassier

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