Der Storch war da...
Alfons Hock verstorben
Besuch der Kinderwelt Waldaschaff bei der Feuerwehr Waldaschaff
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Einsatz 162
27.07.2024 - 12:19 Uhr
THL 1 - Rettung Kleintier
Waldaschaff, Neuer Weg
Einsatz 161
26.07.2024 - 20:23 Uhr
B BMA - Brandmeldeanlage
Rohrbrunn, Rastanlage Spessart Süd
Einsatz 160
26.07.2024 - 14:54 Uhr
B 3 - LKW/ Bus außerorts
BAB 3 km 230 WÜ
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.