Treffen der Kinderfeuerwehr
Nachruf - Ehrenmitglied Heinz Jung
Neuigkeiten und Termine der Kinderfeuerwehr
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Einsatz 162
02.07.2022 - 19:52 Uhr
B 1 - Kleinbrand
Heigenbrücken, Ortsgebiet
Einsatz 161
01.07.2022 - 20:49 Uhr
THL 1 - Straße reinigen
BAB 3 km 244 WÜ
Einsatz 160
29.06.2022 - 06:22 Uhr
First Responder
Waldaschaff Ortsgebiet
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.